Wo darf man mit einem Kinderquad fahren?

Das Fahren mit einem Kinderquad ohne Straßenzulassung ist nur auf Privatgrundstücken erlaubt. Das kann z.B. der Garten, das Grundstück, die Einfahrt oder speziell dafür vorgesehene Offroadparks & Quadstrecken sein. Die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr von Kinderquads ist nicht gestattet. Eine Missachtung kann für die Eltern unter die Verletzung der Aufsichtspflicht fallen und strafrechtlich verfolgt werden.

Kinderquad für den Straßenverkehr zulassen

Es existieren darüber hinaus auch spezielle Kinderquads, die für eine offizielle Straßenzulassung konzipiert sind. Diese Fahrzeuge erhalten eine Genehmigung, die beispielsweise durch ein 25 km/h-Kennzeichen sichtbar wird, und dürfen somit legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 15 Jahren und einen entsprechenden 25 km/h – Rollerführerschein. Mehr dazu finden sie auf bussgeldkatalog.org.

Welche Orte eignen sich noch?

Neben den bereits genannten Beispielen gibt es z.B. auch Campingplätze oder Ferienanlagen auf welchen die Benutzung von Kinderquads erlaubt sein kann. Je nach Gemeinde oder Kommune kann auch die Benutzung auf Spielplätzen gestattet sein, wenn dabei niemand gefährdet wird. Informieren Sie sich vorher ausgiebig bei Ihrer Gemeinde darüber, ob die Benutzung von Kinderquads auf ihrem Spielplatz erlaubt ist! 

Wie findet man geeignete Offroadparks / Quadstrecken?

Einen geeigneten Offroadpark oder Quadstrecken finden Sie indem sie z.B. bei Google nach „Offroadpark in der Nähe“ suchen. Rufen Sie vorher, beim Betreiber an oder fragen Sie vor Ort ob die Benutzung auch für Kinderquads geeignet ist. In der Regel ist die Benutzung eines Offroadparks mit einem Entgeld verbunden. Entweder in Form einer Einmalzahlung oder durch eine Mitgliedschaft in einem Verein.  

Letzte Aktualisierung am 27.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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